Richtlinien zu IT-Beschaffungen an der FAU

Die Hochschulleitung hat 1999 die von der damaligen Kommission für Rechenanlagen (KoRa) vorgeschlagenen DV-Beschaffungsrichtlinien für verbindlich erklärt. In einem Beschluss der Hochschulleitung vom 26. September 2005 wurden weitere „Richtlinien zur IT-Beschaffung“ an der Universität erlassen. Dieser Beschluss wurde am 9. Februar 2017 durch ein Rundschreiben der Universitätsleitung erneuert.

Das RRZE beteiligt sich an bayerischen oder deutschlandweiten Rahmenverträgen und beschafft für die FAU gebündelt Produkte, die den Nutzern kostengünstig zur Verfügung gestellt. FAU-Organisationseinheiten und auch Partnerhochschulen können beim RRZE, soweit sie im jeweiligen Rahmenvertrag bezugsberechtigt geführt sind, die benötigten Produkte bestellen. Zur Abwicklung des Bestellvorgangs benennen die FAU-Organisationseinheiten oder Partnerhochschulen RRZE-Kontaktpersonen. Die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten sind in den „Richtlinien zur Koordination von IT-Beschaffungen an der FAU“ erfasst.