Das RRZE unterscheidet folgende Kosten-/Preisgruppen:
Standardpreis
Marktpreise (Kostengruppe IV):
externe Kundinnen und Kunden, zum Beispiel aus gewerblichen Betrieben
Subventionierte Preise für bestimmte Kundengruppen
Schutzgebühren (Kostengruppe I):
Institutionen der FAU finanziert aus Kapitel 1519
Sachkosten (Kostengruppe II):
Universitätsklinikum Erlangen finanziert aus Kapitel 1520, sowie Partnerhochschulen aus dem Bereich des Freistaates Bayern
Selbstkosten (Kostengruppe III):
andere Partner aus dem öffentlichen Bereich in- und außerhalb Bayerns
Regelungen für Kliniken
Für Kundinnen und Kunden aus dem Klinikum, deren Rechnungen aus Kap. 1520 finanziert werden, gelten seit 01. August 2000 für Materialien und Dienstleistungen modifizierte Preise, die nicht mehr aus dem Universitätshaushalt subventioniert sind. Es kommen die Preise der Kostengruppe II zur Anwendung.