Zoom

Bedingungen für die Nutzung von Zoom-Lizenzen

Über den Campusvertrag

steht der Dienst Zoom allen Beschäftigten und Studierenden der FAU zur Durchführung von Videokonferenzen, für  Online-Seminare sowie für Live-Online-Vorlesungen zur Verfügung. Die Campuslizenz ist zentral finanziert und zur direkten Nutzung zugewiesen. Home Use und Installation auf Privatgeräten ist erlaubt.

Am 7. April 2021 hat die Universitätsleitung

die Richtlinie für die Bereitstellung und Nutzung des Video-Konferenzsystems Zoom an der FAU beschlossen.

Eine ausführliche Anleitung zur Einrichtung und Nutzung von Zoom sowie technische Spezifikationen sind auf der RRZE-Anleitungsseite zu Zoom zu finden. Weitere Informationen sind den Zoom-FAQs zu entnehmen.

Unterstützung bei der didaktischen Aufbereitung von Lehrmaterial und Zoom-Coachings bietet das Institut für Lern-Innovation (ILI) im FAU Portal Digitale Lehre an.

Einen Überblick über alle an der FAU verfügbaren Videokonferenzsysteme und eine Entscheidungshilfe stellt das Multimediazentrum der FAU zur Verfügung.

Zoom Campusvertrag

Laufzeit: 01.04.2023 – 31.03.2026 (DFN Rahmenvertrag)

Verfügbare Produkte: Zoom X

Informationen für Beschäftigte und Studierende