Das RRZE berät die Institutionen bei der Planung und Antragstellung für DV-Systeme.
Folgende Beratungsschwerpunkte werden angeboten:
- Generelle Beratung:
Wer kann wo einen Antrag mit Aussicht auf Erfolg stellen? - Inhaltliche Beratung:
Was sollte sinnvollerweise in einen Antrag aufgenommen werden? Wie erhält man die beste Konfiguration und die günstigsten Angebote? - Formale Beratung:
Wie sollte ein Antrag idealerweise aussehen, um die Laufzeit bis zur Bewilligung möglichst kurz zu halten? - Beratung zum Ablauf:
Was ist wo zu berücksichtigen, um einen Antrag zu beschleunigen? Wie kann bei Problemen während der Laufzeit des Antrages reagiert werden? - Beschaffungsberatung:
Welche technische und anwendungsspezifisch sinnvolle Konfiguration ist wo am günstigsten zu beschaffen? Wie kann sie am besten lokal und in weiterführende Netze eingebunden werden?
Die Beratung erstreckt sich vor allem auch auf die folgenden Investitionsprogramme, bei denen das RRZE eine zentrale Koordinationsfunktion wahrnimmt.
Computer-Investitions-Programm (CIP)
CIP wurde 1985 ins Leben gerufen, um Studentenarbeitsplätze für die Lehre zu beschaffen. Die Pools müssen im Rahmen von Kursen oder Veranstaltungen in das Lehrangebot des jeweiligen Fachbereichs integriert sein. Nach bestimmten – von der DFG-Rechnerkommission festgelegten – Richtwerten (Studenten pro Arbeitsplatz und Fachrichtung) und Kostenobergrenzen werden die an der FAU zur Verfügung stehenden Mittel in Abstimmung mit dem CIO-Gremium verteilt.
Da derzeit die Mittel innerhalb der FAU ausgeschöpft sind, können bis auf weiteres nur Ersatzanträge von bereits beschafften Pools gestellt werden.
Wissenschaftler-Arbeitsplatz-Programm (WAP)
Seit 1989 gibt es die Möglichkeit, Arbeitsplätze für Wissenschaftler im Rahmen der Forschung zu beantragen. Für die Berechnung der Antragssumme sind neben Kostenrichtwerten die Anzahl des Personals auf Uni-Planstellen und fächerspezifische Versorgungsgrade relevant. Einen Antrag kann stellen, wer aufgrund des Berechnungsschemas genügend Mitarbeiter auf Planstellen nachweisen kann. Für kleinere Einrichtungen sind oft fächernahe Kooperationspartner nötig, um die Mindestantragssumme von 125.000 € zu erreichen.
Informationen über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen und Musteranträge erhalten Sie über den Ansprechpartner (siehe Sidebar).
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) kann Forschungsgroßgeräte nach Art.91b GG in Kofinanzierung mit dem Bundesland fördern, sofern sich die Investitionsvorhaben durch herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen. Die Geräte dürfen auch in der Lehre eingesetzt werden. Für die Beurteilung wird jedoch allein der Einsatz in der Forschung berücksichtigt.
Abgeleitet aus dem DFG-Netzwerk-Memorandum wurde ein Bau- und Finanzierungsprgramm zur Verkabelung bzw. Vernetzung von Hochschulen eingeleitet. In Bayern liegt dem Verfahren eine gemeinsame technische Grundlage (Planungshilfe) und eine zentrale Finanzierung über die Baubehörden zugrunde. An der FAU wurde das NIP in verschiedene Bauabschnitte eingeteilt:
- NIP I: Außenverkabelung (Bereich ER-Innenstadt, Anbindung ER-Süd) und
- NIP II: Innenverkabelung (Bereich ER-Innenstadt, z.T. Nürnberg).
- NIP III: Außen- und Innenverkabelung (Bereich ER-Innenstadt).
NIP I und NIP II sind nahezu abgeschlossen. Speziell zur Vervollständigung der Infrastruktur im medizinischen Versorgungsnetz dient, zur Absicherung des Gesundheitsstrukturgesetzes.
Das NIP ist ein Bauvorhaben mit entsprechenden Regularien. An der FAU wird es vom Universitäts-Bauamt in Zusammenarbeit mit dem RRZE vorangetrieben. Der technischen Durchführung liegt das Konzept der Strukturierten Verkabelung zugrunde. Es unterscheidet verschiedene Bereiche:
- primär: Außenverkabelung
- sekundär: Vertikalverkabelung
- tertiär: Horizontalverkabelung
Je nach Bereich werden Glasfasern oder Twisted-Pair-(TP-)Kupferkabel eingesetzt. Zur Bauausführung werden externe Firmen beauftragt. Das RRZE überwacht die Ausführung stichprobenartig und ist an der Abnahme beteiligt.