Kategorien: Webdienste Schlagwörter: Abrechnung, Antrag, Kosten, Rechnungen
Rechnungsadresse für Webangebot nachträglich ändern
Ich hab eine Rechnung für ein Webauftritt erhalten. Der Webauftritt wird jedoch seit einiger Zeit von einem anderen Lehrstuhl verwaltet. Können Sie die Rechnung an diesen schicken?
Dies ist leider nicht möglich.
Wenn Änderungen (z.B. an der Kundennummer) vorgenommen werden sollen, können diese nicht nachträglich von uns gemacht werden: Der personelle und finanzielle Aufwand, Rechnungen von der Amtskasse zu stornieren, neue Vertragspartner einzutragen und das Controlling neu durchzuführen und einen neuen Brief zu drucken und zu versenden ist weit größer als der Betrag um den es hier geht. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir dies nicht tun können.
Für den Fall, dass der Webauftritt von einem anderen Lehrstuhl übernommen werden soll, benötigen wir von der verantwortlichen Person, die den Webauftritt übernimmt und somit auch die Kosten tragen wird, einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für die jeweilige Dienstleistung. Es reicht nicht, wenn die vormals zuständige und zahlende Einrichtung mitteilt, dass eine andere Einrichtung zahlen wird.
Für den Fall, dass Sie die Domain dagegen nicht weiter benötigen oder/und nicht weiter bezahlen wollen, können Sie das Webangebot jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen.