Support für Softwareprodukte, Software-Dokumentation, Anleitungen

Bei den meisten Software-Produkten ist die Original-Dokumentation entweder als Bestandteil der Software, als Online-Ressource oder per Download verfügbar.

Hinweis: Das RRZE hat keine Berechtigung, bei Softwareproblemen auf privaten Geräten zu helfen.

Support für Software (dienstliche Nutzung), die auf Dienstgeräten installiert ist

  • Einrichtungen der FAU, die vom RRZE zentral betreut werden, wenden sich an das zuständige IT-Betreuungszentrum.
  • Einrichtungen der FAU, die eine dezentrale IT-Betreuung haben, wenden sich an die entsprechenden Verantwortlichen.
  • Studierende und Beschäftigte anderer Hochschulen wenden sich an ihr Hochschulrechenzentrum.

Bei Fragen zum Softwarebedarf und zur Lizenzbeschaffung wenden sich Beschäftigte der FAU und der Regionalpartner-Hochschulen an die zuständige RRZE-Kontaktperson der Einrichtung.
Bei Fragen zum Download oder zum Aktivieren von Lizenzen sind Anfragen an software@fau.de (Ticketsystem) zu richten.

Support für Software (Home Use), die auf Privatgeräten installiert ist

Das RRZE hat keine Berechtigung, bei Softwareproblemen auf privaten Geräten zu helfen.

Das RRZE kann nur sehr eingeschränkt Anwendungssupport zu den verfügbaren Produkten leisten. Es empfiehlt sich, bei Fragen und Problemen die zumeist reichhaltigen Dokumentationen und Ressourcen der Softwareanbieter zu nutzen.

Fragen zum Download oder zum Aktivieren von Lizenzen

sind per E-Mail an software@fau.de (Ticketsystem) zu richten.

Hinweis für Beschäftigte

Dienstliche Aufgaben dürfen grundsätzlich nur auf Dienstgeräten – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten erledigt werden.

  • Die Lizenz für das dienstliche Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) einer Software darf grundsätzlich nur auf Hochschulrechnern – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten von wissenschaftlich Beschäftigten installiert und genutzt werden.
  • Wissenschaftlich Beschäftigte müssen immer die Basis-Lizenz zur dienstlichen Nutzung beim RRZE beschafft haben, um die zweite Lizenz kostenlos zu erhalten. Es muss ein gültiger RRZE-Software-Nutzungsvertrag für das jeweilige Produkt bestehen.

Warum gelten für Studierende unterschiedliche Preise?

Folgende Hochschulen unterstützen die Kursteilnahmen der eigenen Studierenden mit Studienzuschüssen:

  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg
  • Hochschule Coburg

Daher zahlen diese Studierenden nur einen Teil der Kursgebühr selbst.

Wie melde ich mich an, wenn ich als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft (Hiwi) arbeite?

Zahlt die Einrichtung, für die Sie arbeiten, die Kursgebühr, so wählen Sie bei der Anmeldung bitte die Gruppenzugehörigkeit Beschäftigte.
Idealerweise wählen Sie die Zahlungsart

Die reduzierten Preise für Studierende werden aus Studienzuschüssen finanziert. Sie dürfen hierfür nicht verwendet werden, da die Studienzuschüsse zur Verbesserung der Studienbedingungen gedacht sind.

 

Wie kann ich ein Passwort für mein Benutzerkonto vergeben oder ändern?

Wenn Sie sich erstmalig bei uns registrieren, vergeben Sie ein Passwort und erhalten anschließend einen Benutzernamen. Das Passwort können Sie bei Bedarf jederzeit ändern im Menüpunkt Mein Konto – Benutzerprofil – Passwort ändern.

Auch wenn Sie sich initial über den SSO-Dienst ein Benutzerkonto angelegt haben, solten Sie nachträglich ein Passwort vergeben. So können Sie sicherstellen, dass Sie auch nach dem Ausscheiden aus Ihrer Organisation Zugriff auf Ihr Benutzerkonto bei uns haben. Notieren Sie sich hierfür Ihre Benutzerkennung (diese ist nach der Anmeldung rechts oben zu sehen als Nummer in der Form uXXXXXX).

Nach dem Ausscheiden aus Ihrer Organisation können Sie sich unter kurse.rrze.fau.de/login nur noch über den Button Sonstige Einrichtungen mit der Benutzerkennung und dem von Ihnen vergebenen Passwort anmelden.

Ich gehöre zur Gruppe FAU, Uni Bamberg oder HS Coburg: Wann und warum sollte ich mir ein Passwort vergeben?

Wenn Sie zu einer der genannten Gruppen gehören, identifizieren Sie sich bei der Anmeldung über den SSO-Dienst Ihrer Organisation. Sollten Sie aus der Organisation ausscheiden (z.B. durch Exmatrikulation), können Sie diesen Dienst in der Regel nicht mehr nutzen.

Um weiterhin Zugang zu Ihrem Benutzerkonto beim Schulungszentrum zu haben, können Sie sich über Ihre Benutzerkennung und ein Passwort bei uns anmelden. So können Sie sich bspw. nach einem Kurs eine Teilnahmebestätigung herunterladen.

Spätestens wenn ein Ausscheiden absehbar ist, sollten Sie daher in Ihrem Benutzerkonto bei uns

– ein Passwort vergeben (anmelden über kurse.rrze.fau.de/login, Menüpunkt Mein Konto – Benutzerprofil – Passwort ändern) und

– sich Ihre Benutzerkennung bei uns notieren (diese ist nach der Anmeldung rechts oben zu sehen und ist eine Nummer in Form uXXXXXX).

Nach dem Ausscheiden aus Ihrer Organisation können Sie sich nur noch über den Button Sonstige Einrichtungen mit der Benutzerkennung uXXXXXX und dem von Ihnen vergebenen Passwort anmelden.

Was muss ich tun, wenn ich mit dem falschen Verwendungszweck überwiesen habe?

Überweisen Sie bitte nicht nochmals!

Melden Sie sich in diesem Fall per E-Mail oder Telefon beim Schulungszentrum:
schulungszentrum@fau.de oder 09131/85-28975

Wie erhalte ich eine Teilnahmebestätigung?

Wenn Sie in einem Kurs durchgehend teilgenommen haben und wenn Ihre Zahlung bei uns bereits verbucht ist, können Sie Ihre Teilnahmebestätigung in Ihrem Konto abrufen.

Melden Sie sich hierzu unter www.kurse.rrze.fau.de/login an und klicken Sie auf die Lupe hinter dem gewünschten Kurs.

Warum muss ich manchmal einen Überweisungsbeleg hochladen und manchmal nicht?

Normalerweise zahlen Sie Ihre Kursgebühr per Überweisung. Wenn Ihre Zahlung vor Kursbeginn bei uns eintrifft, erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Zugriff auf die Kursmaterialien.

Sollten Sie sich kurzfristig zum Kurs anmelden (bis 19 Tage vor Kursbeginn), kann es sein, dass Ihre Zahlung nicht mehr rechtzeitig bei uns eintrifft. In diesem Fall räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, einen Beleg Ihrer Überweisung hochzuladen, damit Ihnen auch dann der Zugriff gewährt wird, wenn das Geld vor Kursbeginn noch nicht bei uns eingetroffen sein sollte.

Wann das nötig und möglich ist, erkennen Sie an der Zahlungsart Überweisung und Hochladen eines Überweisungsbelegs (S) und dem entsprechenden Hinweis bei der Kursbuchung.

Sie müssen innerhalb von 2 Tagen einen Beleg (z.B. Screenshot Online-Banking) über die Bezahlung hochladen, da ansonsten nach Ablauf dieser Frist Ihre Kursanmeldung gelöscht wird! Sie können den Upload nach Abschluss der Registrierung in Ihrem persönlichen Login-Bereich unter Kursbuchungen vornehmen. Siehe hierzu auch die Frage: Wie kann ich einen Überweisungsbeleg hochladen?