Kategorien: Software Schlagwörter: Abrechnung, Kontaktperson, Kundennummer, Kundenportal, Rechnungen
RRZE-Kundenportal Verträge: Ist es möglich, bei einem noch nicht abgerechneten Vertrag den Rechnungsempfänger nachträglich zu ändern und einen eigenen Bestelltext hinzuzufügen?
RRZE-Kontaktpersonen wenden sich mit ihrem Anliegen per E-Mail an rrze-faktura-support@fau.de (Ticketsystem).
Auszug aus den Bedingungen für die dienstliche Nutzung von Software
Nr. 5. Softwareprodukte dürfen nur auf dienstlichen Geräten im Zuständigkeitsbereich einer (1) RRZE-Kontaktperson installiert bzw. benutzt werden. Der Zuständigkeitsbereich einer RRZE-Kontaktperson umfasst an den Universitäten einen oder mehrere Lehrstühle, einen Fachbereich oder ein Institut, an den Hochschulen eine Fakultät.
Teilen Sie Änderungen in den Zuständigkeiten und der Organisationsstruktur frühzeitig mit und vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand durch nachträgliche Korrekturen und Probleme bei der Softwarebereitstellung.
RRZE-Kundenportal Rechnungen: Ich habe eine Rechnung erhalten und möchte den Empfänger ändern, weil jetzt ein anderer Lehrstuhl verantwortlich ist.
RRZE-Kontaktpersonen wenden sich mit ihrem Anliegen per E-Mail an rrze-faktura-support@fau.de (Ticketsystem).
Auszug aus den Bedingungen für die dienstliche Nutzung von Software
Nr. 5. Softwareprodukte dürfen nur auf dienstlichen Geräten im Zuständigkeitsbereich einer (1) RRZE-Kontaktperson installiert bzw. benutzt werden. Der Zuständigkeitsbereich einer RRZE-Kontaktperson umfasst an den Universitäten einen oder mehrere Lehrstühle, einen Fachbereich oder ein Institut, an den Hochschulen eine Fakultät.
Teilen Sie Änderungen in den Zuständigkeiten und der Organisationsstruktur frühzeitig mit und vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand durch nachträgliche Korrekturen und Probleme bei der Softwarebereitstellung.
RRZE-Kundenportal Verträge: Ich möchte einen Vertrag einer anderen Kundennummer (Kunu) zuordnen. Was ist zu tun?
RRZE-Kontaktpersonen wenden sich mit ihrem Anliegen am besten per E-Mail an rrze-faktura-support@fau.de (Ticketsystem).
Auszug aus den Bedingungen für die dienstliche Nutzung von Software
Nr. 5. Softwareprodukte dürfen nur auf dienstlichen Geräten im Zuständigkeitsbereich einer (1) RRZE-Kontaktperson installiert bzw. benutzt werden. Der Zuständigkeitsbereich einer RRZE-Kontaktperson umfasst an den Universitäten einen oder mehrere Lehrstühle, einen Fachbereich oder ein Institut, an den Hochschulen eine Fakultät.
Teilen Sie Änderungen in den Zuständigkeiten und der Organisationsstruktur frühzeitig mit und vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand durch nachträgliche Korrekturen und Probleme bei der Softwarebereitstellung.
RRZE-Kundenportal Rechnungen: Wo finde ich die gestellten Rechnungen zu meinen Kundennummern?
Die Stabsstelle Haushalt und Controlling des RRZE veranlasst die Abrechnung von Dienstleistungen. RRZE-Kontaktpersonen wenden sich bei Fragen zur Abrechnung und zur Rechnungsstellung per E-Mail an rrze-faktura-support@fau.de (Ticketsystem)
Gestellte Rechnungen zu einer Kundennummer (Kunu) sind jederzeit einsehbar: RRZE-Kundenportal - Meine Rechnungen
. Download ist jederzeit möglich.
RRZE-Kontaktperson Personalwechsel: Was ist bei Ausscheiden und neuer Zuständigkeit zu tun?
Die Stabsstelle Haushalt und Controlling des RRZE verwaltet das Kundennummernsystem des RRZE-Kundenportals und vergibt Kontaktpersonen-Kennungen für den Zugang zum RRZE-Kundenportal und weiteren Dienstleistungen.
- RRZE-Kontaktpersonen und
Einrichtungen der FAU bzw. der Regionalpartner-Hochschulen, - die noch keine RRZE-Kontaktperson bestimmt haben
- bei denen eine RRZE-Kontaktperson ausscheidet
- bei denen eine neue RRZE-Kontaktperson bestimmt wurde
- bei denen weitere RRZE-Kontaktpersonen aufgenommen werden sollen
wenden sich frühzeitig mit ihrem Anliegen per E-Mail an rrze-faktura-support@fau.de (Ticketsystem).
Teilen Sie Änderungen in den Zuständigkeiten und der Organisationsstruktur frühzeitig mit und vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand durch nachträgliche Korrekturen und Probleme bei der Softwarebereitstellung.
Hilfreiche Links
Die aktuellen Anträge für RRZE-Dienstleistungen sind gesammelt auf der Formularseite zu finden.
RRZE-Kundenportal Kundennummer (Kunu): Ich benötige eine neue Kundennummer für die Bestellung von RRZE-Dienstleistungen. Was muss ich tun?
Die Stabsstelle Haushalt und Controlling des RRZE verwaltet das Kundennummernsystem des RRZE-Kundenportals und vergibt Kontaktpersonen-Kennungen für den Zugang zum RRZE-Kundenportal und weiteren Dienstleistungen.
- RRZE-Kontaktpersonen und
Einrichtungen der FAU bzw. der Regionalpartner-Hochschulen, - die noch keine RRZE-Kontaktperson bestimmt haben
- bei denen eine RRZE-Kontaktperson ausscheidet
- bei denen eine neue RRZE-Kontaktperson bestimmt wurde
- bei denen weitere RRZE-Kontaktpersonen aufgenommen werden sollen
wenden sich frühzeitig mit ihrem Anliegen per E-Mail an rrze-faktura-support@fau.de (Ticketsystem).
Teilen Sie Änderungen in den Zuständigkeiten und der Organisationsstruktur frühzeitig mit und vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand durch nachträgliche Korrekturen und Probleme bei der Softwarebereitstellung.
Hilfreiche Links
Die aktuellen Anträge für RRZE-Dienstleistungen sind gesammelt auf der Formularseite zu finden.
Softwareverteilung (Home Use): fauXpas in memoriam
Zur Beachtung: Alle Software-Titel mit einem Home Use-Recht werden nur noch über StudiSoft bereitgestellt.
Über den Download-Server fauXpas (fau eXtended personal application software)
* 1998; † 13.05.2022
verteilte das RRZE über zwei Jahrzehnte hinweg Software an die Studierenden und die Beschäftigten der FAU sowie an die Regionalpartner-Hochschulen.
RRZE-Kundenportal Verlängerung: Ich habe Softwarelizenzen vom RRZE und benötige diese weiterhin. Wie und wann kann ein Nutzungsvertrag für Softwarelizenzen verlängert werden?
Mit dem RRZE geschlossene Nutzungsverträge für Softwarelizenzen sind über ein Produkt, eine bestimmte Anzahl und eine bestimmte Laufzeit definiert. Ein Nutzungsvertrag endet durch
- Zeitablauf
- durch Kündigung (universitäre Einrichtung)
- durch Rückruf (RRZE)
Automatische Verlängerung von Nutzungsverträgen
Nutzungsverträge verlängern sich bei dauerhaft vorrätigen Produkten im Standard automatisch zum Ende der Laufzeit, sofern der Nutzungsvertrag nicht durch die universitäre Einrichtung beendet bzw. die Lizenz zurückgegeben wird.
Frühzeitig regelmäßig werden RRZE-Kontaktpersonen per automatisch generierter E-Mail aus dem RRZE-Kundenportal über demnächst zur Verlängerung anstehende Nutzungsverträge informiert.
RRZE-Kontaktpersonen haben folgende Optionen:
(1) Der Nutzungsvertrag soll verlängert werden. Im Kundenportal kann innerhalb von 3 Monaten vor Laufzeitende die Bestellung vorgenommen werden.
RRZE-Kundenportal - Meine Lizenzen:
Plus-Zeichen am Vertrag, Bestellung absenden
Bei Bedarf kann die Anzahl verändert werden und die Laufzeit ist frei wählbar (innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit oder max. 24 Monate).
(2) Ist die Verlängerung nicht gewünscht, kann die Lizenz (Gesamtanzahl) innerhalb von 3 Monaten vor Laufzeitende zum Laufzeitende zurückgegeben werden. Der Nutzungsvertrag endet mit der Rückgabe (siehe unten).
RRZE-Kundenportal - Meine Lizenzen: Drucken-Zeichen am Vertrag führt zu Rückgabe-Formular (Bildschirmausgabe)
Nach Laufzeitbeginn der Verlängerung kann keine Veränderung am Vertrag mehr vorgenommen werden. Nachträgliche Änderungen können nur vom Software-Team software@fau.de vorgenommen werden.
Sonderfall keine automatische Verlängerung (Zeitablauf): Nutzungsverträge, deren Laufzeitende auf das Rahmenvertragsende gesetzt ist
Das RRZE bemüht sich um die dauerhafte Versorgung mit Lizenzen für die neuesten Produkte. Die Weitergabe und Verteilung von Lizenzen kann jedoch aufgrund der Befristung von Verträgen und der nur innerhalb der Frist bestehenden Preisbindung nicht über die vertraglich festgelegte Laufzeit eines Rahmenvertrags hinausgehen.
Gibt es einen Anschlussrahmenvertrag für die zugehörigen Nutzungsverträge, schaltet das RRZE die Verträge unter den neuen Bedingungen zur Bestellung frei (ggf. angepasster Preis oder Produktveränderungen) und informiert die RRZE-Kontaktpersonen, dass Bestellungen im RRZE-Kundenportal erfolgen können.
Sonderfall keine automatische Verlängerung (Zeitablauf): sonstige Nutzungsverträge
Individuelle Vereinbarungen sind mit dem Software-Team persönlich abzustimmen. Dazu gehören an der FAU auch CIP/WAP-Verträge.
Die Rückgabe von Lizenzen
wird über das RRZE-Kundenportal mittels Formular (Bildschirmausgabe) eingeleitet. Das Formular ist unterzeichnet an software@fau.de zu senden (papierloses Verfahren; ggf. erzeugte Papierdokumente verbleiben an der Einrichtung). Die Rückgabe wird vom Software-Team im RRZE-Kundenportal eingetragen und ist für die RRZE-Kontaktperson erkennbar.
Der Rückruf von Lizenzen
wird vom RRZE für den (seltenen) Fall veranlasst, dass der mit dem Lizenzgeber geschlossene Vertrag aus irgendeinem Grund wegfällt und das RRZE keine Lizenzen mehr zur Verfügung hat. Vorausbezahlte Lizenzgebühren werden den universitären Einrichtungen über die Restlaufzeiten der Nutzungsverträge gutgeschrieben.
RRZE-Kundenportal Kündigung: Ich habe Softwarelizenzen vom RRZE und benötige diese nicht mehr. Wie und wann kann ein Nutzungsvertrag für Softwarelizenzen gekündigt werden?
Mit dem RRZE geschlossene Nutzungsverträge für Softwarelizenzen sind über ein Produkt, eine bestimmte Anzahl und eine bestimmte Laufzeit definiert. Ein Nutzungsvertrag endet durch
- Zeitablauf
- durch Kündigung (universitäre Einrichtung)
- durch Rückruf (RRZE)
Automatische Verlängerung von Nutzungsverträgen
Nutzungsverträge verlängern sich bei dauerhaft vorrätigen Produkten im Standard automatisch zum Ende der Laufzeit, sofern der Nutzungsvertrag nicht durch die universitäre Einrichtung beendet bzw. die Lizenz zurückgegeben wird.
Frühzeitig regelmäßig werden RRZE-Kontaktpersonen per automatisch generierter E-Mail aus dem RRZE-Kundenportal über demnächst zur Verlängerung anstehende Nutzungsverträge informiert.
RRZE-Kontaktpersonen haben folgende Optionen:
(1) Der Nutzungsvertrag soll verlängert werden. Im Kundenportal kann innerhalb von 3 Monaten vor Laufzeitende die Bestellung vorgenommen werden.
RRZE-Kundenportal - Meine Lizenzen:
Plus-Zeichen am Vertrag, Bestellung absenden
Bei Bedarf kann die Anzahl verändert werden und die Laufzeit ist frei wählbar (innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit oder max. 24 Monate).
(2) Ist die Verlängerung nicht gewünscht, kann die Lizenz (Gesamtanzahl) innerhalb von 3 Monaten vor Laufzeitende zum Laufzeitende zurückgegeben werden. Der Nutzungsvertrag endet mit der Rückgabe (siehe unten).
RRZE-Kundenportal - Meine Lizenzen: Drucken-Zeichen am Vertrag führt zu Rückgabe-Formular (Bildschirmausgabe)
Nach Laufzeitbeginn der Verlängerung kann keine Veränderung am Vertrag mehr vorgenommen werden. Nachträgliche Änderungen können nur vom Software-Team software@fau.de vorgenommen werden.
Sonderfall keine automatische Verlängerung (Zeitablauf): Nutzungsverträge, deren Laufzeitende auf das Rahmenvertragsende gesetzt ist
Das RRZE bemüht sich um die dauerhafte Versorgung mit Lizenzen für die neuesten Produkte. Die Weitergabe und Verteilung von Lizenzen kann jedoch aufgrund der Befristung von Verträgen und der nur innerhalb der Frist bestehenden Preisbindung nicht über die vertraglich festgelegte Laufzeit eines Rahmenvertrags hinausgehen.
Gibt es einen Anschlussrahmenvertrag für die zugehörigen Nutzungsverträge, schaltet das RRZE die Verträge unter den neuen Bedingungen zur Bestellung frei (ggf. angepasster Preis oder Produktveränderungen) und informiert die RRZE-Kontaktpersonen, dass Bestellungen im RRZE-Kundenportal erfolgen können.
Sonderfall keine automatische Verlängerung (Zeitablauf): sonstige Nutzungsverträge
Individuelle Vereinbarungen sind mit dem Software-Team persönlich abzustimmen. Dazu gehören an der FAU auch CIP/WAP-Verträge.
Die Rückgabe von Lizenzen
wird über das RRZE-Kundenportal mittels Formular (Bildschirmausgabe) eingeleitet. Das Formular ist unterzeichnet an software@fau.de zu senden (papierloses Verfahren; ggf. erzeugte Papierdokumente verbleiben an der Einrichtung). Die Rückgabe wird vom Software-Team im RRZE-Kundenportal eingetragen und ist für die RRZE-Kontaktperson erkennbar.
Der Rückruf von Lizenzen
wird vom RRZE für den (seltenen) Fall veranlasst, dass der mit dem Lizenzgeber geschlossene Vertrag aus irgendeinem Grund wegfällt und das RRZE keine Lizenzen mehr zur Verfügung hat. Vorausbezahlte Lizenzgebühren werden den universitären Einrichtungen über die Restlaufzeiten der Nutzungsverträge gutgeschrieben.
Softwarekataloge des RRZE
Das RRZE beschafft Software für die FAU und die Hochschulen der Region. Die Stabsstelle Softwarebeschaffung trägt maßgeblich dazu bei, dass das RRZE die für Verwaltung, Forschung und Lehre an der FAU und zum Teil im Regionalbereich benötigte Software bereitstellen kann. Mit Fokus auf lizenzpflichtige nichtkommerzielle Software für Verwaltung, Forschung und Lehre und großflächige Nutzung wird der Bedarf in Campus-, Volumen- und Rahmenverträgen gebündelt, so dass Verträge mit günstigen Konditionen verhandelt und zudem ein wirtschaftlicher Beschaffungsprozess gemäß Vergaberecht umgesetzt werden können.
Das zentrale Softwareangebot für die FAU und für Regionalpartner-Hochschulen ist auf den RRZE-Webseiten veröffentlicht: https://www.rrze.fau.de/hard-software/software/
Softwarekatalog für die dienstliche Nutzung
- Unter Produkte ist der Softwarekatalog für die dienstliche Nutzung mit Kurzbeschreibung zu finden. Zu einigen Software-Produkten sind ausführliche Informationen verfügbar.
- Nicht gelistete Software-Produkte können bei software@fau.de angefragt werden.
- Die Organisationseinheiten der FAU und die RRZE-Regionalpartner erhalten auch Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von fachspezifischer Software außerhalb von Rahmenverträgen, bei Compliance- und Lizenzfragen sowie Anwendungsproblemen. Anfragen sind an software@fau.de zu richten.
- Der Bezug erfolgt über das RRZE-Kundenportal. Zugang zum RRZE-Kundenportal haben nur RRZE-Kontaktpersonen.
Software mit Home Use-Recht für Studierende und Beschäftigte
Softwarekatalog für Studierende
- Das RRZE hat für einige Produkte Lizenzverträge abgeschlossen, die neben der dienstlichen Nutzung in Verwaltung, Forschung und Lehre auch eine Nutzung auf den privaten Geräten von Studierenden berechtigter Hochschulen – zum Teil kostenfrei – erlauben.
- Der Softwarekatalog enthält Produkte für Studierende, für die der Lizenzgeber eine Autorisierung der Hochschulmitgliedschaft fordert. Die Kennzeichnung erfolgt mit „Benutzergruppe (BG) = S“.
- Bezug und Download von Software für Studierende erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.
Softwarekatalog für wissenschaftlich Beschäftigte
- Unter Produkte ist der Softwarekatalog für Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) einsehbar. Die Kennzeichnung erfolgt mit „Benutzergruppe (BG) = B“.
- Software mit einem Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) darf ausschließlich zu dienstlichen Zwecken oder für dienstliche Projekte eingesetzt werden – der Einsatz zu kommerziellen oder privaten Zwecken ist in den Lizenzbestimmungen nicht vorgesehen. Dienstliche Aufgaben dürfen grundsätzlich nur auf Dienstgeräten – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten erledigt werden.
- Bezug und Download von Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftlich Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.