Kategorien: Softwarekatalog Studierende (RRZE) Schlagwörter: ChemDraw
ChemDraw Professional (Studierende)
Produktname: ChemDraw Professional (Studierende)
Lizenzbereich (LB): C = Campus: FAU
Preis: € 0,00
Laufzeit: Lizenz für die angegebene Laufzeit gültig
Kurzbeschreibung: ChemDraw® Professional ist ein Softwarepaket zur Erzeugung und Bearbeitung von chemischen Strukturen und Reaktionspfaden. Es enthält Features wie Chem3D Professional zur Visualisierung und Anpassung von 3D-Strukturen sowie eine Vielzahl von Werkzeugen für die Arbeit an biologischen Reaktionspfaden. Ein besonderer Glanzpunkt von ChemDraw Professional ist die Struct=Name-Funktion, welche z. B. IUPAC-Namen zu Strukturen umwandelt und umgekehrt.
- macOS, Windows
- Weitere Informationen beim Hersteller
StudiSoft: Portal-Login und Software-Download (Home Use)
Start: Vor dem Software-Download Nutzungsberechtigung feststellen
- LB=Lizenzbereich: lizenziert für meine Hochschule/Einrichtung? (licensed for my university?)
- BG=Benutzergruppe: Studierende, Beschäftigte? sonstige Hochschulangehörige? (user group: students, staff? Other university members?)
- Dienstvorschriften bzgl. der dienstlichen Nutzung von Software auf Privatgeräten können die Nutzergruppen weiter einschränken. (Service regulations regarding the use of software on private devices can further restrict the staff user groups)
Schritt 2: www.StudiSoft.de Portal-Login
Das Portal www.StudiSoft.de benötigt eine Anmeldung. Diese erfolgt via Shibboleth.
- Hochschule aus der Liste auswählen und auf ‚Anmelden‘ klicken. Es erfolgt Weiterleitung auf die Anmeldeseite der Hochschule.
- Benutzerkennung mit Passwort erforderlich:
- FAU-Angehörige: Es gilt die IdM-Benutzerkennung.
- Angehörige der Regionalpartner-Hochschulen: Es gilt die Benutzerkennung der Hochschule.
Schritt 3: Softwareprodukt wählen
Im Begrüßungstext wird die Nutzergruppe angegeben: „Sie sehen die Artikel für Mitarbeitende/Studierende Ihrer Hochschule“.
Auch wenn Artikel angezeigt werden, ist nicht zwangsläufig eine Nutzungsberechtigung damit verbunden. Dienstvorschriften bzgl. der dienstlichen Nutzung von Software auf Privatgeräten können die Nutzergruppen weiter einschränken.
Nach Anklicken eines Artikels folgen weitere Informationen und Anweisungen.
Die Portal-Hilfe bietet FAQs und die hochschulspezifischen Kontaktdaten für Support.
+++ Aktuelle Software-Meldungen +++
RRZE-Newsletter
Beschäftigte und RRZE-Kontaktpersonen, aber auch Studierende erhalten auf Wunsch regelmäßig Post vom RRZE.
Im RRZE-Newsletter gibt es immer auch die Meldungen über aktuelle Entwicklungen im Softwarebereich. Von Produktneuheiten über Preisänderungen bis hin zu geplanten Beschaffungen und Campusverträgen sowie technischen Entwicklungen werden aktuelle Informationen für die Softwarekunden des RRZE zusammengestellt.
Meldungen des RRZE
https://www.rrze.fau.de/infocenter/aktuelles/meldungen/
Filter nur Software-Meldungen: https://www.rrze.fau.de/category/software/
- Update-Service, Wartungen, wichtige RRZE-Mitteilungen
RRZE-Kontaktpersonen
Kontaktpersonen-Online-Sprechstunde
Sprechen Sie mit dem Software-Team persönlich in der offenen Sprechstunde. Jeden 3. Donnerstag im Monat.
Produktspezifische Informationen zu aktiven Nutzungsverträgen per E-Mail
z.B. Wartungen & Updates, geplante Veränderungen
Erinnerungsservice des RRZE-Kundenportals
über demnächst ablaufende Nutzungsverträge per E-Mail an die Bestellperson. Zur Unterstützung der effektiven Verwaltung von Lizenzen und Nutzungsverträgen.
Weitere Informationsquellen
- Ergänzende Informationen zu Betriebssystemen und z.B. zur zentralen Softwareverteilung an der FAU sind unter Windows-Systeme, Linux-Systeme und Apple-Systeme zu finden.
- Im FAUmac-Blog des RRZE werden betriebssystemspezifische Tipps und Informationen gepostet.
- Im CIO-Office-Blog der FAU finden sich ebenfalls viele IT- und Software-Tipps, die den Büroalltag zu erleichtern.
- Für einige Produkte des RRZE-Softwarekatalogs bietet das IT-Schulungszentrum des RRZE Kurse und Softwareschulungen an.
Lieferung (Home Use): Mit welchen Lieferzeiten ist bei Software ist zu rechnen?
Lieferzeiten sind abhängig vom Softwareprodukt, von der Bereitstellungsart und sonstigen Erfordernissen auf Seiten der IT-Beauftragten sowie der Benutzerinnen und Benutzer.
Kostenlose Software für Studierende
Nach der Bestellung in www.StudiSoft.de steht die Software zum Download bereit.
Kostenpflichtige Software für Studierende
Wurde die Bestellung in www.StudiSoft.de ausgelöst, wird sie vom Software-Team des RRZE nach Bestätigung des Zahlungseingangs freigeschaltet. Während der regulären Bürozeiten erfolgt die Freischaltung spätestens nach fünf (5) Arbeitstagen. Nach der Freischaltung wird eine E-Mail mit weiteren Anweisungen erzeugt und in der Auftragsverfolgung des StudiSoft-Portals ist der Auftragsstatus aktiv
angezeigt.
Kostenlose Software für wissenschaftliche Beschäftigte (dienstliches Zweitnutzungsrecht, sog. Home Use)
Wissenschaftlich Beschäftigte dürfen das dienstliche Zweitnutzungsrecht (Home Use) für die Installation auf einem (1) Privatgerät in Anspruch nehmen, für nichtwissenschaftliches Personal ist die Verwendung von Privatgeräten nicht gestattet. Die Installation auf zwei Dienstgeräten unter Verwendung der Basis-Lizenz und des Zweitnutzungsrechts ist für alle Beschäftigte möglich.
Nach der Bestellung in www.StudiSoft.de werden die Anweisungen zum Bezug der Software angezeigt und der Auftragsstatus auf aktiv
gestellt.
Es gibt zwei Arten des Softwarebezugs, die die Dauer bis zur tatsächlichen Nutzung der Software beeinflussen:
- direkt vom Anbieter/Hersteller (Weiterleitung zu externem Download/Portal)
- über die zuständige RRZE-Kontaktperson und die IT-Verantwortlichen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob die Installation auf einem Privatgerät oder Dienstgerät erfolgt.
- Bei Dienstgeräten muss die Basis-Lizenz zur dienstlichen Nutzung beim RRZE beschafft worden sein, um die zweite Lizenz kostenlos zu erhalten. Es muss ein gültiger RRZE-Software-Nutzungsvertrag für das jeweilige Produkt bestehen.
- Die Installation auf Dienstgeräten muss mit den IT-Verantwortlichen abgestimmt sein.
Lieferung (dienstliche Nutzung): Mit welchen Lieferzeiten ist bei Software ist zu rechnen?
Lieferzeiten von dienstlicher Software
Lieferzeiten sind abhängig vom Softwareprodukt, von der Bereitstellungsart und sonstigen Erfordernissen auf Seiten der IT-Beauftragten und Benutzerinnen und Benutzer.
Dargestellt werden hier die Prozesse der Softwareverteilung und -bereitstellung durch das Software-Team des RRZE. Es kann darüber hinaus weitere die Verfügbarkeit beeinflussende Prozesse geben.
Frei verfügbare Software
kann bei zentral betreuten Rechnern im Softwarecenter (Windows) oder im Self Service (FAUmac) von den Benutzerinnen und Benutzer jederzeit selbst installiert werden. Ansonsten sind die IT-Beauftragten vor Ort zuständig.
Bei fachspezifischer Software, die zentral finanziert und nicht über die Softwareverteilung via MECM/SCCM bzw. das zentrale Management von Apple MacOS-geräten läuft, müssen die zuständigen IT-Beauftragten ggf. eine Freischaltung durch das Software-Team veranlassen.
Bestellung von kostenpflichtiger Software im RRZE-Kundenportal und Bereitstellungsarbeiten
Nach der Bestellung erhält die RRZE-Kontaktperson:
- den Software-Nutzungsvertrag per E-Mail zur Unterzeichnung und Rücksendung an software@fau.de
- Zugang zum Software-Download (siehe Lieferung)
Nach Erhalt und Prüfung der Vertragsdokumente werden sie vom RRZE ins Kundenportal eingepflegt, so dass Verträge jederzeit für die Vertragspartner zugänglich sind.
Wurde die Bestellung ausgelöst, wird sie vom Software-Team im Kundenportal freigegeben.
- Sollten zusätzliche Lizenzschlüssel für das bestellte Softwareprodukt benötigt werden (z.B. bei SPSS, MAXQDA) oder Einträge auf den Servern license1-4 erforderlich sein, könnte dies noch einige Zeit dauern, bis der Zugriff möglich ist.
- Auch der Download vom Download-Server
https://www.lsd.rrze.uni-erlangen.de/
ist eventuell nicht sofort möglich, da die Berechtigung noch übertragen werden muss. - Bevor personengebundene Lizenzen im Lizenzverwaltungsportal auf die Benutzerinnen und Benutzer zugewiesen werden können, gibt es eine Zeitverzögerung aufgrund der Datenübertragung. Nach der Lizenzzuweisung auf eine Person ist mit ca. zwei (2) Stunden Zeitverzug zu rechnen, bis die Lizenz (Abonnement) aktiv ist.
Die tatsächliche Nutzung der Software durch die Benutzerinnen und Benutzer ist darüber hinaus abhängig von
- den einrichtungsbezogenen IT-Prozessen bzgl. Installation der Software. RRZE-Kontaktpersonen sollten deshalb im engen Austausch mit den Systembetreibern (gem. § 5 IT-R) stehen.
- den Benutzerinnen und Benutzern und deren u.U. erforderliche Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen einer Software (z.B. elektronische Zustimmung im IdM).
Beschaffung von Software: Leitfaden für Software mit Kollaborationstools und Cloud-Diensten
Empfehlungen zur Beschaffung von Software mit Kollaborationstools und Cloud-Diensten an der FAU
Vor der Beschaffung von Software
Die Lizenzbedingungen (und damit sowie mit dem Beschaffungsvorgang verbundene Dokumente) sind stets vor der Beschaffung sehr sorgfältig zu lesen. Dabei müssen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner nicht nur hinsichtlich der Leistungserbringung, sondern auch hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz der Software sowie technischer Machbarkeit bewertet werden. Wichtige Fragen sind z.B.:
- Standort des Cloud-Anbieters und der Server – Datenschutzrecht, dem der Cloud-Dienst unterliegt
- Daten löschen, Nutzung beenden
- Datenverschlüsselung in der Cloud
- Konfiguration von Cloud-Diensten
- Schutz vor Fremdzugriffen, auch vor Zugriff durch den Cloud-Anbieter
- Sicherheitskennung.
Vor jeder Beschaffung von Software und Lizenzen sind die Einrichtungen der FAU gem. Beschaffungsrichtlinien verpflichtet, sich über evt. vorhandene Rahmenverträge und das zentrale Software-Angebot des RRZE zu informieren. Ist das gewünschte Software-Produkt nicht im Angebot, ist eine Anfrage an das RRZE per E-Mail an software@fau.de zu stellen. An diese E-Mail-Adresse können z.B. auch Fragen zu Lizenzbedingungen gerichtet werden. Siehe auch weitere Hinweise zur korrekten Lizenzierung.
Ggf. ist die Software, die im weiteren Sinne auch ein IT-System darstellt, gem. IT-Richtlinie vom CIO zu genehmigen oder der Personalrat ist zu informieren. Es sind in jedem Fall Aspekte des Datenschutzes zu beachten, wenn Forschungs- und Arbeitsergebnisse sowie persönliche Daten von Mitarbeitern der FAU in fremden Clouds verarbeitet und gespeichert werden sollen.
Empfohlenes Vorgehen
- Prüfung der Lizenzbedingungen und Softwareinformationen auf Nutzungsrisiken und technische Machbarkeit, ggf. unter Einbindung des RRZE. Siehe auch weitere Hinweise zur korrekten Lizenzierung.
- Stellungnahme des RRZE zur Vorlage beim Referat H4 – Finanzbuchhaltung für IT-Beschaffungen, die nicht aus bestehenden Rahmenverträgen getätigt werden können. Die Stellungnahme ist vor einer Bestellung / vor einem Kauf beim RRZE einzuholen. Zum Formular.
- Beurteilung des Cloud-Nutzungsservices durch den Datenschutzbeauftragten der FAU
- Cloud-Services sind neue IT-Systeme, diese sind gemäß § 5 Abs. 4 CIO-Ordnung dem CIO-Gremium anzuzeigen, nachdem keine dem Einsatz entgegen stehenden schwerwiegenden Einwände des Datenschutzbeauftragten der FAU vorliegen.
Vor jeder Nutzung von Cloud-Diensten
Bevor eine Software mit angebundenen Kollaborationstools und Cloud-Services benutzt wird ist es ratsam, den Schutzbedarf der verarbeiteten Daten hinsichtlich Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität zu analysieren.
Zudem ist es wichtig zu wissen, wie einfach oder umständlich es ist, Daten wieder aus der Cloud zu entfernen. Denn das Löschen von Daten in der Cloud ist nicht so einfach wie zu Hause auf dem Rechner. Cloud-Anbieter speichern häufig mehrere Kopien der Dateien in verschiedenen Rechenzentren, um eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten. Manche Anbieter behalten Daten auch nach einer Kündigung oder „Löschung“ noch für einige Zeit für den Fall, dass die Kündigung oder Löschung zurückgenommen wird (was oft genug vorkommt). Daher empfiehlt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters.
Zur Beachtung: Bereits das Testen einer Software mit angebundenen Kollaborationstools und Cloud-Services unterliegt den strengen Auflagen, weil bereits z.B. persönliche Daten verarbeitet werden würden.
- Für personenbezogene Daten (sowohl mit dienstlichem als auch privatem Bezug) gelten die Bestimmungen des Datenschutzes. Auch Daten ohne Personenbezug können einen sehr hohen Schutzbedarf haben (zum Beispiel auf Grund von Geheimhaltungsvereinbarungen) oder weil andere rechtliche oder Vertraulichkeitsrisiken bestehen.
- Ein Schutzbedarf im Einzelfall wird grundsätzlich hinsichtlich der möglichen Gefahren für Betroffene, die Hochschule und Dritte (Projektpartner) bestimmt. Entsprechend dieser Gefahren sind die drei Informationssicherheitsschutzziele Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit jeweils differenziert zu betrachten. Und entsprechend differenziert müssen Vorkehrungen zur Sicherheit der Daten getroffen werden. Im Zweifel fragen Sie nach (Datenschutzbeauftragte, Beauftragte der Informationssicherheit). Aus dem Schutzbedarf der Daten folgt zwingend die Eignung oder Nicht-Eignung zur Speicherung in der externen Cloud. Im Falle von mehreren in Frage kommenden Kategorien ist die mit dem jeweils höchsten Schutzbedarf zu wählen.
Die Kategorisierung und Behandlung von Daten ist gemäß den Hinweisen zur Informationssicherheit der FAU vorzunehmen.
Nutzungsbedingungen: Was ist an der FAU bei Nutzung von Software mit Cloud-Services, Cloudspeicherdiensten und angebundenen Kollaborationstools zu beachten?
Rahmenbedingungen für die Benutzung von Cloudspeicherdiensten an der FAU
1. Die Nutzung der Cloudspeicherdienste erfolgt unter Beachtung der Richtlinie für die Bereitstellung und Nutzung von Systemen und Verfahren der Informationstechnologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IT-R), § 4 Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer Nr. 8. Es sei auch auf
- die Bedingungen für die dienstliche Nutzung von Software und
- das Informationssicherheitsmanagement an der FAU
verwiesen.
2. Die Nutzung der Software mit angebundenen Cloudspeicherdiensten erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Zumeist ist der Einsatz zu kommerziellen oder privaten Zwecken in den Lizenzbestimmungen nicht vorgesehen.
3. Die Nutzung der Cloudspeicherdienste erfolgt unter Beachtung sämtlicher Vorschriften und Regelungen zum Sozialdatenschutz (§67 Abs. 1 SGB X; §80 SGB X), Personalaktenrecht (Art. 104 BayBG; Art. 108 BayBG), Steuerrecht (§146 AO), Urheberrecht (§60a UrhG), Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (§203 StGB), Telemedienrecht, Archivrecht sowie der Regelungen zur ordnungsgemäßen Aktenführung.
4. Es ist deshalb untersagt, die Cloudspeicherdienste für Daten mit folgenden Informationen zu nutzen (siehe auch Vertraulichkeitsklassen):
a) Daten, die Informationen enthalten, die bei Veröffentlichung oder Verlust zu einem Schaden oder einer Haftung der FAU führen können, sowie personenbezogene Daten, für die die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes oder die Erfüllung der Informationspflichten nicht sichergestellt werden können. Im Regelfall sind solche Daten nur solchen Mitgliedern der FAU zugänglich, deren Kenntnis regelmäßig zur Bearbeitung der betreffenden Information und des damit zusammenhängenden Vorgangs zwingend erforderlich ist (vertrauliche Daten).
Beispiele hierfür sind:
- Personenbezogene Daten (Anwesenheitslisten oder Listen von Teilnehmern einer Veranstaltung)
- Reise- oder Lohnabrechnungen (Finanzdaten, Sozialdaten, Daten mit Bezug zur Personalakte)
- Forschungsdaten, die nicht ohnehin für die Öffentlichkeit bestimmt sind
- Technische Daten (Baupläne sensibler Räume, Netzwerkpläne)
- Geschützte Daten (Krankmeldungen, Zeugnisentwürfe, Studienarbeiten, Verträge, „Veraktetes“)
- Prüfungswesen (Gutachten und Korrekturen)
b) Daten, die Informationen enthalten, bei denen die unberechtigte Einsichtnahme verhindert werden muss. Dazu zählen insbesondere aufgrund vertraglicher Verpflichtung geheim zu haltende Informationen oder Informationen, die der Verschwiegenheitspflicht unterfallen. Im Regelfall sind Daten mit solchen Informationen ausschließlich einem durch den/die Informationseigentümer/-in vorab definierten und dokumentierten Personenkreis zugänglich (streng vertrauliche Daten).
Dies umfasst beispielsweise Daten aus der Zusammenarbeit mit Dritten (staatliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) aus einer dienstlichen oder vertraglichen Verpflichtung.
5. Um den unbeabsichtigten Verlust von vertrauenswürdigen Informationen zu vermeiden, werden Daten im Zweifelsfall als Daten mit vertraulicher Information nach 3. oder 4. eingestuft und eignen sich damit nicht für die Speicherung in Cloudspeichern.
6. Werden Dateien mit anderen geteilt, sind die erforderlichen Freigaben auf das Notwendige zu beschränken und regelmäßig zu überprüfen.
7. Im Cloudspeicherdienst abgelegte und weiterhin benötigte Daten sind vom Benutzer oder der Benutzerin vor Ausscheiden aus der FAU eigenverantwortlich zu sichern und ggf. in universitären Speicherdiensten abzulegen. Eine Unterstützung bei der Migration der Daten kann die FAU resp. RRZE aus technischen Gründen (fehlende Zugriffsrechte) nicht leisten.
8. Es sind in diesem Zusammenhang die vom universitären Standard abweichenden Löschfristen des Auftragsverarbeiters (nach Vertragsende/Exmatrikulation) zu beachten.
9. Die FAU haftet unbeschadet der Regelungen der DSGVO oder anderer gesetzlicher Regelungen nicht für verloren gegangene Daten, insbesondere auch nicht für den Verlust von Daten, der durch das Ausscheiden einer Person aus der FAU entsteht. Eine standardmäßige Sicherung (Backup) der in externen Cloudspeicherdiensten abgelegten Daten durch die FAU erfolgt nicht.
RRZE-Kundenportal Beschaffung von Lizenzen: 2 Bedienungsanleitung Verträge/Lizenzen verwalten
RRZE-Kontaktpersonen melden sich zunächst mit der IDM-Hauptkennung am Kundenportal an: https://www.idm.fau.de/rzcrm/my/myData
Schritt 1: Kundennummer unter „Kunus wählen“.
Wenn Sie das Kundenportal nutzen wollen, müssen Sie immer als Erstes die Kundennummer auswählen
Bitte beachten: Für Software gelten die Kundennummern, die an der fünften Stelle mit einer 0 beginnen. Andere Kundennummern sind für andere Dienste des RZ gedacht.
Schritt x: RRZE Kundenportal – Meine Verträge
Hier werden alle Verträge angezeigt, nicht nur Software, sondern z.B. Mail, Backup.
Schritt x: RRZE-Kundenportal – Meine Lizenzen
Hier werden alle Lizenzen angezeigt.
Aktive Lizenzen werden bei der Menge in Grün
dargestellt, nicht aktive in Rot
.
Hinweis: Wenn eine Lizenz erst in späterer Zeit beginnt, wird diese bis zum Starttermin in Rot
gezeigt.
Steht der Ablauf einer Lizenz innerhalb der nächsten 3 Monate an, so wird das mit einem Ausrufezeichen
angezeigt. Gleichzeitig gibt es dann die Möglichkeit, die Lizenz zu verlängern, oder zurückzugeben. Hierzu gibt es die Symbole Plus
bzw. Drucker
.
Hinweis: Soll eine Lizenz nicht mehr verlängert werden, wird unbedingt die unterzeichnete und an software@fau.de gesendete Rückgabeerklärung benötigt, die mit dem Druckersymbol
zu erzeugen ist. Nur wenn die Rückgabeerklärung vorliegt, wird die Rückgabe im Vertrag gekennzeichnet und der Vertrag ist beendet. Liegt die Rückgabeerklärung nicht pünktlich vor Laufzeitablauf vor, dann wird die Lizenz automatisch verlängert.
Verringert sich dagegen nur die Anzahl der Lizenzen bei einer Verlängerung, muss die Rückgabe nicht zusätzlich angezeigt werden, da der vorherige Vertrag mit dem neuen verknüpft wird und die Reduktion der Menge daher im System eindeutig ist.
Ganz alte Verträge werden unter „Abgelaufene Verträge“ gelistet. Sie können nicht mehr bearbeitet werden.
Schritt x: RRZE-Kundenportal – Meine Rechnungen
Hier werden alle Rechnungen angezeigt. Download ist jederzeit möglich.
RRZE-Kundenportal Beschaffung von Lizenzen: 1 Bedienungsanleitung Bestellung
RRZE-Kontaktpersonen melden sich zunächst mit der IDM-Hauptkennung am Kundenportal an:
https://www.idm.fau.de/rzcrm/my/myData
Schritt 1: Im Menü links „Software bestellen“ wählen.
Die Anzahl zu bestellender Lizenzen muss zu dem tatsächlichen Bedarf und das Softwareprodukt muss zum tatsächlichen Nutzungszweck passen, so dass korrekt lizenziert wird.
Schritt 2: Bestellmaske ausfüllen.
Alle Felder müssen ausgefüllt werden. Bei Verlängerungen sind einige Felder automatisch vorausgefüllt.
Kunu: Kundennummer eingeben.
Wenn bei „Kunus wählen“ mehrere Kundennummern ausgewählt sind, diejenige einstellen, auf die eine Lizenz bestellt werden soll.
Hinweis: Die Kundennummer muss vorher ausgewählt werden. Es sind lediglich Kundennummern zugelassen, die an der drittletzten Stelle (1. Ziffer der fortlaufenden Nummer) eine 0
haben.
Produkt: Geben Sie hier den Produktnamen ein.
Zur Beachtung: Produkt ist z.B. Adobe (nicht der Artikel).
Hinweis: Eine Auswahl erscheint, sobald mindestens zwei Zeichen eingegeben sind.
Artikel: Der Artikel erscheint zur Auswahl, sobald das Produkt eingegeben ist.
Die zur Auswahl anstehenden Artikel unterscheiden sich meist nur in der Plattform (z.B. Windows, macOS, Linux)
Hinweis: Sollte das Produkt nicht mehr erhältlich sein, erscheint hier kein Artikel.
Menge: Geben Sie hier die Anzahl der gewünschten Lizenzen ein.
Hinweis: Bei einigen Browsern (z.B. Firefox) ändert sich der Wert, wenn das Mausrad gedreht wird, bevor ein anderes Feld angeklickt wird. Vor dem Absenden der Bestellung muss unbedingt der Wert kontrolliert werden.
Vertragsbeginn: Vorausgefüllt mit dem nächsten 1. des Monats.
Sollten Sie ein anderes Startdatum der Lizenz wünschen, können Sie dies ändern.
Hinweis: Handelt es sich um eine Verlängerung, wird automatisch der Monat nach Ablauf der zu verlängernden Lizenz voreingestellt.
Monate: Die gewünschte Laufzeit wird hier eingetragen.
Hinweis: Bei einigen Artikeln ist die maximale Laufzeit vorgegeben; Sie können dann nur bis zu diesem Datum bestellen.
Hinweis: Bei einigen Browsern (z.B. Firefox) ändert sich der Wert, wenn das Mausrad gedreht wird, bevor ein anderes Feld angeklickt wird. Vor dem Absenden der Bestellung muss unbedingt der Wert kontrolliert werden.
Individuelle Rechnungszusätze/Texte, die nicht über die Kundennummer abgebildet sind oder nicht in die vorhandenen Formularfelder des Vertrags eingegeben werden können, sind per E-Mail an software@fau.de zu melden. Die gewünschten Ergänzungen werden dann durch die Portaladminstration vorgenommen.
Schritt 3: Eingaben vor dem Bestellen prüfen.
Insbesondere auf richtige Anzahl und Monate achten.
Schritt 4: Software-Nutzungsvertrag bestätigen.
Nach der Bestellung erhält die RRZE-Kontaktperson:
- den Software-Nutzungsvertrag per E-Mail zur Unterzeichnung und Rücksendung an software@fau.de
- Zugang zum Software-Download (siehe Lieferung)
Nach Erhalt und Prüfung der Vertragsdokumente werden sie vom RRZE ins Kundenportal eingepflegt, so dass Verträge jederzeit für die Vertragspartner zugänglich sind.
Wurde die Bestellung ausgelöst, wird sie vom Software-Team im Kundenportal freigegeben.
- Sollten zusätzliche Lizenzschlüssel für das bestellte Softwareprodukt benötigt werden (z.B. bei SPSS, MAXQDA) oder Einträge auf den Servern license1-4 erforderlich sein, könnte dies noch einige Zeit dauern, bis der Zugriff möglich ist.
- Auch der Download vom Download-Server
https://www.lsd.rrze.uni-erlangen.de/
ist eventuell nicht sofort möglich, da die Berechtigung noch übertragen werden muss. - Bevor personengebundene Lizenzen im Lizenzverwaltungsportal auf die Benutzerinnen und Benutzer zugewiesen werden können, gibt es eine Zeitverzögerung aufgrund der Datenübertragung. Nach der Lizenzzuweisung auf eine Person ist mit ca. zwei (2) Stunden Zeitverzug zu rechnen, bis die Lizenz (Abonnement) aktiv ist.
Die tatsächliche Nutzung der Software durch die Benutzerinnen und Benutzer ist darüber hinaus von
- den einrichtungsbezogenen IT-Prozessen bzgl. Installation der Software abhängig. RRZE-Kontaktpersonen sollten deshalb im engen Austausch mit den Systembetreibern (gem. § 5 IT-R) stehen.
- den Benutzerinnen und Benutzern und deren u.U. erforderliche Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen einer Software (z.B. elektronische Zustimmung im IdM)
Support bietet das Software-Team software@fau.de (Ticketsystem).
RRZE-Kundenportal Beschaffung von Lizenzen: 0 Bedienungsanleitung für RRZE-Kontaktpersonen
Die Bedienung des RRZE-Kundenportals ist intuitiv und erfordert keine tiefergehende Schulung.
RRZE-Kontaktpersonen melden sich zunächst mit der IDM-Hauptkennung am Kundenportal an:
https://www.idm.fau.de/rzcrm/my/myData
Im RRZE-Kundenportal
- gibt es eine Dokumentation und kontextsensitive Hilfen.
- Die Bedienoberfläche ist in deutscher und englischer Sprache.
- Eine RRZE-Kontaktperson kann die ihr zugewiesenen Kundennummern (Kunu) und die damit verbundenen Verträge und Lizenzen verwalten.
- Für eigene Auswertungszwecke können Vertragsdaten je Kundennummer (Kunu) exportiert werden.
- Support bietet das Software-Team software@fau.de (Ticketsystem).
Eine Kurzanleitung für den Start
ist in der RRZE-Benutzerinformation BI97 veröffentlicht:
Kundenportal löst Softwarebestellung per Papier ab: schnell und bequem online bestellen