Named User-Lizenz (NUL)

Es handelt sich um eine verbreitete Lizenzierungsform, die Softwareherstellern weitgehende Nutzungskontrolle erlaubt.

Personengebundene Lizenzen (Abkürzung [eng]: NUL = Named User License) sind an eine Person gebunden, nicht an ein Gerät. Personen können sich mit ihrer Software ID einloggen und die Software nutzen.

Eine weiter gefasste Definition umfasst Lizenzen, die sich auf eine namentlich benannte Person beziehen, die in der Regel eine Lizenz für die Nutzung eines Produkts auf mehreren Computern erhält; die gängigste Art ermöglicht es berechtigten Personen, sich auf höchstens x Computern anzumelden (2-5 Geräte sind üblich).

Formular Beschaffung außerhalb der IT-Rahmenverträge (FAU)

Das Formular

IT-Beschaffungen, die nicht aus bestehenden Rahmenverträgen getätigt werden können – Stellungnahme des RRZE zur Vorlage beim Referat H4 – Finanzbuchhaltung“ ist für Hard- und Softwarebeschaffungen zu verwenden.

Softwarebeschaffung außerhalb der IT-Rahmenverträge (FAU)

Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail an software@fau.de zu senden. Soweit möglich ist auf papierloses Verfahren abzustellen. Ein evt. entstandenes Papierformular verbleibt an der Einrichtung.

Für den Fall, dass mehrere Softwareprodukte beschafft werden sollen:

Damit die Anfrage schnell beantwortet werden kann, sind unbedingt folgende Angaben erforderlich:

  • eine (1) E-Mail-Anfrage pro Softwareprodukt erleichtert die Bearbeitung und verringert die Antwortdauer
  • Betreff: Software-Produktname und markantes Stichwort <Beschaffung außerhalb der IT-Rahmenverträge>
  • Vor- und Nachname, IdM-Benutzerkennung (möglichst vollständige E-Mail-Signatur mit Angabe der Einrichtung)
  • pdf-Anhang. keine Bilder in den E-Mail-Text einbinden

Link zu den Richtlinien für IT-Beschaffungen an der FAU

RRZE-Portal für die Lizenzverwaltung von Named User-Lizenzen (NUL)

Für kostenpflichtige Named User-Lizenzen (Produkte mit Cloud-Anbindung), die über die Software-Preisliste des RRZE bestellt werden können, erfolgt die Verwaltung der „Abos“ durch die RRZE-Kontaktpersonen.

Im Kundenportal bestellte Lizenzen können im Anschluss den Personen zugewiesen, die die Software nutzen. Die Lizenz kann der Person jederzeit wieder entzogen und einer anderen Person zugewiesen werden.

Bedienungsanleitung für das Portal zur Verwaltung von Named User-Lizenzen

Zugang zum Portal für die Lizenzverwaltung haben nur RRZE-Kontaktpersonen.

 

Nutzergruppen (dienstliche Nutzung): Welche Personen sind berechtigt, Software aus dem RRZE-Angebot zu nutzen?

Allgemein

Als Nutzergruppen wird der Personenkreis gesehen, der in irgendeiner Verbindung zur FAU steht und daher aus verschiedenen, klar festgelegten Gründen einen „Versorgungsanspruch“ mit Dienstleistungen der FAU hat. Nutzertypen sind Ausprägungen unterhalb der Gruppen.

Detailinformationen zu den einzelnen Nutzergruppen, zur Unterteilung in Nutzertypen und zu den Bedingungen einer Zugehörigkeit spiegelt die Tabelle Nutzergruppen/-typen wider.

Berechtigung zur Nutzung von Software aus dem RRZE-Angebot

Voraussetzung für die Nutzung von Software, die vom RRZE beschafft wird, ist die Zugehörigkeit zu einer Hochschule, die im Lizenzvertrag genannt ist.

Je nach Software und Lizenzbedingungen sind grundsätzlich die Nutzergruppen Beschäftigte und Studierende berechtigt.

Besonderheit FAU

Grundsätzlich ist die Nutzergruppe Beschäftigte für das gesamte RRZE-Angebot freigeschaltet.

Angehörige der FAU, die in der Nutzergruppe Sonstige zu den Nutzertypen Gastdozent, Gastwissenschaftler, Praktikanten, Nicht-Wissenschaftler/in (UK) gehören sind berechtigt, Lizenzen der FAU für wissenschaftliche Aufträge zu benutzen. Der Bezug erfolgt über die Einrichtung (Lehrstuhl) und unter den für die FAU geltenden Nutzungsbedingungen.

Beschäftigte des Universitätsklinikums Erlangens sind berechtigt, Lizenzen der FAU für (wissenschaftliche) Aufträge zu benutzen. Der Bezug erfolgt über die Medizinische Fakultät und unter den für die FAU geltenden Nutzungsbedingungen.

Nur sog. Kontaktpersonen können Softwarelizenzen beim RRZE bestellen (siehe Software-FAQ Bestellung, Lieferung und Rechnungstellung)

Besonderheit RRZE-Regionalpartner-Hochschulen

Die Weitergabe von Software an andere Hochschulen erfolgt grundsätzlich unter denselben Nutzungsbedingungen wie für Angehörige der FAU. Bezugsberechtigte Hochschulen wenden im Rahmen dessen eigene Regeln für die Zuweisung von Lizenzen an.

Meine SSO-Kennung ist abgelaufen – wie kann ich mich anmelden?

Sie können sich dann nicht mehr über den SSO-Dienst anmelden.

Bitte gehen Sie vor wie in der FAQ „Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?“. Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem Benutzernamen und einem Link, mit dem Sie ein neues Passwort setzen können. Den Benutzernamen sehen Sie außerdem nach der Anmeldung in Ihrem Konto oben rechts auf der Seite.

Danach können Sie sich nur noch über den Button „Sonstige Einrichtungen“ anmelden.

Was kann ich tun, wenn ich meinen Benutzernamen vergessen habe?

Bitte gehen Sie vor wie in der FAQ „Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?“. Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem Benutzernamen und einem Link, mit dem Sie ein neues Passwort setzen können. Den Benutzernamen sehen Sie außerdem nach der Anmeldung in Ihrem Konto oben rechts auf der Seite.

Wie kann ich meine Zahlungsart festlegen/ändern, um eine Rechnung zu erhalten?

Sie erhalten nur eine Rechnung, wenn eine Einrichtung die Kurskosten für Sie als Mitarbeiter*in übernimmt. Dazu melden Sie sich bitte samt Kundennummer mit der Bezahlart „Auf Rechnung (Kostenübernahmeerklärung)“ an.

Wenn Sie eine Rechnung brauchen, sich aber schon für eine Zahlung per Überweisung angemeldet haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (schulungszentrum@fau.de), damit wir die Zahlungsart gemeinsam ändern können.

Wo finde ich meine Zahlungsdaten / meine Kostenübernahmeerklärung?

Die genauen Zahlungsdaten für die Überweisung der Kursgebühr finden Sie

  • in der E-Mail, die Sie direkt nach der Anmeldung erhalten haben und
  • in Ihrem Benutzerkonto unter Mein KontoMeine KurseAktive Kursanmeldungen (auf die Lupe hinter dem Kurs klicken) – hinunterscrollen und klicken auf Zahlungsdaten/Überweisung: es öffnet sich eine PDF-Datei mit den Zahlungsdaten.

Die Kostenübernahmeerklärung können Sie sich am gleichen Ort erneut herunterladen.

Bekomme ich eine Rechnung oder Quittung über meine Kursgebühr?

Sie erhalten nur eine Rechnung, wenn eine Einrichtung die Kurskosten für Sie als Mitarbeiter*in übernimmt. Dazu melden Sie sich bitte samt Kundennummer mit der Bezahlart „Auf Rechnung (Kostenübernahmeerklärung)“ an.

Als Privatperson haben Sie keine Möglichkeit, eine Rechnung zu erhalten.

Das Schulungszentrum darf auch keine Quittungen ausstellen. In der Regel werden aber Kontoauszüge oder Kassenbelege in Kombination mit der Teilnahmebestätigung und/oder der E-Mail, die Sie bei der Anmeldung erhalten, anerkannt (z.B. beim Finanzamt).

 

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit von Software und der mit Software erzeugten Dokumente wird von den Herstellern mehr oder weniger berücksichtigt.

Bei der Softwarebeschaffung durch das RRZE ist die Prüfung der Barrierefreiheit ein Standardprozess. Soweit Hersteller Auskunft geben, sind die Hinweise den Produktbeschreibungen zu entnehmen.

Fragen zur Barrierefreiheit von Software sind an software@fau.de zu richten.