Nutzungsbedingungen: Was bedeutet Home Use-Recht von Software?

Bedingungen für die Nutzung von Software mit Home Use-Recht für Studierende und Beschäftigte

  • Die Software darf nur von Studierenden und Beschäftigten der berechtigten Hochschulen (siehe Lizenzbereich LB = S, B) eingesetzt werden.
  • Die kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Der Zweck der Nutzung ist auf universitäre Zwecke bezogen, das heißt für Forschung, Lehre und Lernen sowie darauf bezogene dienstliche Aufgaben der berechtigten Hochschulangehörigen. Die private Nutzung und die Nutzung für andere außeruniversitäre Zwecke ist nicht erlaubt. Das bekannte Stichwort „Home Use“ bezeichnet zunächst einmal nur den Nutzungsort („zuhause“), aber nicht den Zweck.
  • Die Software darf nur auf einem (1) Privatrechner installiert und genutzt werden.
  • Die Software darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Der Nutzungsvertrag mit Studierenden erlischt mit der Exmatrikulation.
  • Das Home Use-Recht von Beschäftigten endet mit Beschäftigungsende.
  • Nach Beendigung des Nutzungsvertrags muss die Software vom Privatgerät gelöscht/deinstalliert werden und darf nicht mehr eingesetzt werden.
  • Bezug und Download der Software für Studierende und des dienstlichen Zweitnutzungsrechts (sog. Home Use) für Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.

Software für Studierende mit Home Use-Recht

Das RRZE hat für einige Produkte Lizenzverträge abgeschlossen, die neben der dienstlichen Nutzung in Verwaltung, Forschung und Lehre auch eine Nutzung auf den privaten Geräten von Studierenden berechtigter Hochschulen – zum Teil kostenfrei – erlauben.

Der Softwarekatalog enthält Produkte für Studierende, für die der Lizenzgeber eine Autorisierung der Hochschulmitgliedschaft fordert. Darüber hinaus gibt es für Studierende häufig kostenlose oder vergünstigte Herstellerlizenzen direkt vom Hersteller bzw. im Fachhandel.

Bezug und Download von Software für Studierende erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.

Software mit dienstlichem Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für wissenschaftliche Beschäftigte der FAU

Die Lizenz für das dienstliche Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) einer Software darf grundsätzlich nur auf Hochschulrechnern – und im Bereich Lehre und Forschung nur unter Auflagen auf Privatgeräten von wissenschaftlich Beschäftigten installiert und genutzt werden.

  • Wissenschaftlich Beschäftigte müssen bei kostenpflichtiger Software immer die Basis-Lizenz zur dienstlichen Nutzung beim RRZE beschafft haben, um die zweite Lizenz kostenlos zu erhalten. Es muss ein gültiger RRZE-Software-Nutzungsvertrag für das jeweilige Produkt bestehen.

Der Softwarekatalog enthält sog. Home Use-Produkte für Beschäftigte, für die der Lizenzgeber ein erweitertes Nutzungsrecht eingeräumt hat. Softwarelizenzen für wissenschaftlich Beschäftigte, die ein dienstliches Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) ermöglichen, werden nicht gesondert bepreist, sondern im Rahmen der Basislizenzkosten abgegeben.

Bezug und Download von Software mit einem dienstlichen Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) für Beschäftigte erfolgen über das bayernweite Download-Portal www.StudiSoft.de.