Kategorien: Software Schlagwörter: Beschäftigte, Fristen, Home Use, Lieferung, Lieferzeiten, Studierende, StudiSoft
Lieferung (Home Use): Mit welchen Lieferzeiten ist bei Software ist zu rechnen?
Lieferzeiten sind abhängig vom Softwareprodukt, von der Bereitstellungsart und sonstigen Erfordernissen auf Seiten der IT-Beauftragten sowie der Benutzerinnen und Benutzer.
Kostenlose Software für Studierende
Nach der Bestellung in www.StudiSoft.de steht die Software zum Download bereit.
Kostenpflichtige Software für Studierende
Wurde die Bestellung in www.StudiSoft.de ausgelöst, wird sie vom Software-Team des RRZE nach Bestätigung des Zahlungseingangs freigeschaltet. Während der regulären Bürozeiten erfolgt die Freischaltung spätestens nach fünf (5) Arbeitstagen. Nach der Freischaltung wird eine E-Mail mit weiteren Anweisungen erzeugt und in der Auftragsverfolgung des StudiSoft-Portals ist der Auftragsstatus aktiv
angezeigt.
Kostenlose Software für wissenschaftliche Beschäftigte (dienstliches Zweitnutzungsrecht, sog. Home Use)
Wissenschaftlich Beschäftigte dürfen das dienstliche Zweitnutzungsrecht (Home Use) für die Installation auf einem (1) Privatgerät in Anspruch nehmen, für nichtwissenschaftliches Personal ist die Verwendung von Privatgeräten nicht gestattet. Die Installation auf zwei Dienstgeräten unter Verwendung der Basis-Lizenz und des Zweitnutzungsrechts ist für alle Beschäftigte möglich.
Nach der Bestellung in www.StudiSoft.de werden die Anweisungen zum Bezug der Software angezeigt und der Auftragsstatus auf aktiv
gestellt.
Es gibt zwei Arten des Softwarebezugs, die die Dauer bis zur tatsächlichen Nutzung der Software beeinflussen:
- direkt vom Anbieter/Hersteller (Weiterleitung zu externem Download/Portal)
- über die zuständige RRZE-Kontaktperson und die IT-Verantwortlichen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob die Installation auf einem Privatgerät oder Dienstgerät erfolgt.
- Bei Dienstgeräten muss die Basis-Lizenz zur dienstlichen Nutzung beim RRZE beschafft worden sein, um die zweite Lizenz kostenlos zu erhalten. Es muss ein gültiger RRZE-Software-Nutzungsvertrag für das jeweilige Produkt bestehen.
- Die Installation auf Dienstgeräten muss mit den IT-Verantwortlichen abgestimmt sein.