RRZE-Kontaktperson: Ich bin zuständig für die Beschaffung von Softwarelizenzen in meiner Einrichtung. Welche Aufgaben gehören dazu?

Das RRZE hat IT-Beauftragte bestimmt, die als Bindeglieder zwischen dem RRZE und den Organisationseinheiten der FAU/Partnerhochschule (Institute, Lehrstühle, Forschungsgruppen etc.) fungieren. Die RRZE-Kontaktperson ist innerhalb einer Organisationseinheit zuständig für die Beratung, Beantragung und Bearbeitung der Abrechnung, wenn kostenpflichtige Dienstleistungen des RRZE (mit Ausnahme von Webdienstleistungen) in Anspruch genommen werden.

Im Bereich Softwarelizenzen hat eine RRZE-Kontaktperson folgende Aufgaben:

  • Beratung bzgl. Software-Beschaffung und Beschaffung von Software-Nutzungsrechten über das RRZE
  • Verteilung der Software innerhalb einer FAU-Organisationseinheit / externen Einrichtung
  • Bearbeitung der Abrechnungen des RRZE über bereitgestellte Dienstleistungen und Software-Nutzungsrechte
  • enge Abstimmung mit den Systembetreibern (gem. § 5 IT-R)
  • Information der Systembetreiber sowie der Benutzerinnen und Benutzer über die Lizenz- und Nutzungsbedingungen

Unterstützung findet die RRZE-Kontaktperson [FAU] beim zuständigen IT-Betreuungszentrum und beim Software-Team. RRZE-Kontaktpersonen der Partnerhochschulen können sich direkt an das Software-Team wenden.

Teilen Sie dem RRZE Änderungen in den Zuständigkeiten und der Organisationsstruktur frühzeitig mit und vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand durch nachträgliche Korrekturen und Probleme bei der Softwarebereitstellung.

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RRZE Kontaktpersonen SW Steckbrief v1.0