Kategorien: Webauftritte, Webdienste Schlagwörter: Abrechnung, Fristen, Kündigung
Ich nutze den Webdienst des RRZE mit einem Webauftritt. Diesen benötige ich nicht mehr. Wie und wann kann ich kündigen?
Ein Webauftritt kann jederzeit und ohne Frist gekündigt werden.
Da die Abrechnung aller Webauftritte in halbjährlichen Abständen erfolgt, werden die vorherigen, bislang noch nicht abgerechneten Monate dennoch noch zu einer neuen Rechnung führen. Bei einer Kündigung wird der komplette Monat der Kündigung nicht mehr abgerechnet.
Die Kündigung kann auf digitale Weise über E-Mail, als auch über Post erfolgen.
Bei einer Kündigung über E-Mail muss diese jedoch entweder vom eingetragenen (Haupt)Webmaster oder dem Verantwortlichen des Webauftritts (in der Regel der Leiter der jeweiligen Einrichtung) mit der offiziellen FAU-E-Mail-Adresse gesendet worden sein.
Bei einer Kündigung via Post muss eine Unterschrift von dem Leiter der EIirichtung oder des Webmasters vorhanden sein.
Im Falle einer Kündigung werden alle Dateien des Webauftritts entfernt und die Webadresse freigegeben. Die Dateien des Webauftritts werden jedoch noch für eine Zeit von 3 Monaten im Backup gesichert.
Falls die zum Webauftritt gehörige Webmasterkennung bei keiner anderen Domain verwendet wird, wird auch diese mit der Kündigung des Webauftritts deaktiviert.