Kategorien: Webauftritte, Webdienste Schlagwörter: Antrag, CMS-Angebot, Formular, Personalwechsel, Webmaster, Webspace, Wikidienst
Der Webmaster eines Webauftritts verlässt die Uni oder ist nicht mehr da. Wie kann ich einen neuen Webmaster eintragen?
Der bisherige Webmaster eines Webauftritts ist nicht mehr zuständig. Stattdessen soll eine neue Person als Webmaster eingetragen werden, so dass Informationsmails vom RRZE auch nur bei diesem eintreffen und notwendige Zugriffsrechte erteilt werden.
Wenn ein Webmaster oder die verantwortliche Person für den Webauftritt geändert werden soll, muss dies über ein Antragsformular mitgeteilt werden.
Abhängig von der Art der gewählten Web-Dienstleistung ist dies entweder der Antrag
- auf den Wikidienst
- auf eine CMS-Instanz
- auf ein Webspace
Die aktuellen Anträge finden Sie über die jeweilige Dienstbeschreibung oder gesammelt auf der Formularseite.
Auf den Anträgen sind unter dem Punkt „Webmaster“ die neuen Daten des Webmasters und unter „Auftraggeber“ die Daten des rechtlich verantwortlichen Betreibers einzugeben.
Bei einer Änderung von Personen müssen mindestens folgende Felder des Formulars mit bereits vorhandenen Daten ausgefüllt werden: „Vorhandene Webmasterkennung“ und „Domainname“. Alle anderen Felder können mit neuen Eingaben versehen werden.
Hinweise:
- Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag unterschrieben wird.
- Der Antrag muss in allen Fällen von dem neuen Webmaster unterschrieben werden. Eine Unterschrift des vorherigen Webmasters ist weder notwendig noch als Ersatz ausreichend.
- Der Webmaster gilt als technischer Ansprechpartner für den Webauftritt. Er oder Sie sollte daher auch in der Lage sein, technische Probleme selbstständig zu lösen (oder diese zu veranlassen). Das RRZE wird die Kommunikation zu technischen und organisatorischen Fragen die mit dem Webauftritt zusammenhängen nur über diesen Ansprechpartner durchführen. Sollten andere Personen beteiligt sein, muss der Webmaster diese von sich aus informieren.
- Der Betreiber eines Webauftritt haftet rechtlich für den Webauftritt. Es liegt daher in dem eigenen Interesse des Betreibers einen kompetenten und erreichbaren technischen Ansprechpartner für den Webauftritt zu haben.
- Sollte bei einem Webauftritt weder Webmaster noch Betreiber erreichbar sein, ist das RRZE aus rechtlichen Gründen gezwungen, den Webauftritt zu deaktivieren.