Kategorien: Software Schlagwörter: Campusvertrag, Rahmenvertrag, Universitätsklinikum Erlangen
Campusvertrag, Campuslizenz
Unter einem Campusvertrag bzw. einer Campuslizenz wird allgemein die akademische oder Educational Version einer Software, die nur an zumeist nicht gewinnorientiert wirtschaftenden Bildungseinrichtungen eingesetzt werden darf, verstanden.
- Zielgruppen sind an Hochschulen Studierende, Lehrende und Forschende, die die Software für Lehren, Lernen und Forschen verwenden dürfen (Ausschluss der kommerziellen Nutzung).
- Bildungseinrichtungen erhalten jedoch auch für Software, die für den eigenen Verwaltungsbetrieb und administrative Zwecke (kommerziell) genutzt wird, Sonderkonditionen aus sog. Campusverträgen.
- Vielfach wird eine Einschränkung auf einen konkreten „Campus“, d.h. eine konkrete Bildungseinrichtung und deren Angehörige getroffen.
Es gibt jedoch keine einheitliche Definition für Campusvertrag bzw. Campuslizenz, weil jeder Softwarehersteller die Bedingungen auf ein spezielles Produkt bzw. eine spezielle Produktgruppe ausrichtet. Das heißt, dass nicht jeder Campusvertrag den Betrieb auf allen Systemen der Hochschule und beliebig viele gleichzeitige Nutzer auf jedem System erlaubt. Campusvertrag bedeutet auch nicht zugleich großes Volumen, denn auch für kleinere Nutzerzahlen gibt es Beispiele.
Das RRZE hat für die FAU z.B. folgende großvolumige Campusverträge mit unlimitierter Benutzeranzahl bei Studierenden und/oder Beschäftigten geschlossen:
- Zoom (Angehörige der FAU unlimitiert)
- Microsoft 365 (Angehörige der FAU unlimitiert)
- MATLAB (Studierende, Lehrende und Forschende der FAU und des Universitätsklinikums Erlangen unlimitiert)
- Adobe (Beschäftigte unlimitiert).
- Camtasia und Snagit (Lehrende der FAU unlimitiert, Verwaltungspersonal der FAU und der Regionalpartner-Hochschulen limitiert)
- Stata (Studierende, Lehrende und Forschende der FAU unlimitiert, Beschäftigte der Regionalpartner-Hochschulen limitiert).