Keine Nachteile für Studierende wegen Corona
Für rund 4.000 Studierende war das Wintersemester 2019/2020 das Abschlusssemester, in dem sie ihr Studium beendeten. Der 31.03.2020, letzter Tag des Semesters und Datum der Exmatrikulation, fiel genau auf den vorläufigen Höhepunkt der Pandemie. Präsenzveranstaltungen waren nicht möglich und Abschlussprüfungen mussten damit auf zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Schon frühzeitig gab die Universitätsleitung bekannt, dass Studierenden aus der Corona-Situation keine Nachteile entstehen sollen. Neben allgemeinen bundes- oder landesweiten Regelungen – beispielsweise wird das Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet – mussten pragmatische Lösungen umgesetzt werden. Klar war, dass Prüfungen erst nach dem eigentlichen Semesterende stattfinden würden und zur Prüfungsvorbereitung und -durchführung auf Ressourcen der Universität zugegriffen werden muss – Bibliothekszugang, Teilnahme an Videokonferenzen, E-Mail-Zugriff und und und. Wichtig war auch, dass Betroffene weiterhin alle Informationen erhielten, die über studentische E-Mail-Verteiler verbreitet wurden. Sie waren wichtige Kommunikationskanäle für die Verteilung von Corona-Informationen.
Das RRZE erhielt daher den Auftrag, alle IdM-gesteuerten Dienstleistungen der betroffenen Studierenden pauschal bis zum 30.06.2020 aufrecht zu erhalten. Die technische Umsetzung in IdM erfolgte noch am gleichen Tag. Damit konnte ein Beitrag geleistet werden, die schwierige Situation der Betroffenen etwas abzumildern.
Im Nachgang der Verlängerung wurde noch zweimal nachjustiert: Exmatrikulierte Studierende meldeten sich verwundert, manchmal auch verärgert, weil sie noch E-Mails aus studentischen Verteilern erhalten hatten. Bei ihnen war offensichtlich das Semester geordnet abgeschlossen und sie pochten darauf, als Ex-Studierende auch keine unnötigen Meldungen zu erhalten. Mittels IdM konnte das Enddatum der Dienstleistungen jedoch individuell wieder auf den 31.03. gesetzt werden.
Für eine andere, kleine Gruppe an Studierenden war auch der 30.06. zu knapp bemessen, denn ihre Prüfungen waren immer noch nicht abgeschlossen. Die Anzahl der Betroffenen war aber zu klein, um eine weitere pauschale Verlängerung durchzuführen. Die Studierendenkanzlei erhielt daher in IdM eine Administrationsoberfläche, in der für einzelne Studierende eine erweiterte Dienstleistungsbereitstellung bis 30.09. konfigurierbar ist. Studierende können über den Weg einer begründeten Anfrage bei der Studierendenkanzlei diese zweite Verlängerung erhalten. (BI96, Dr. P. Reiß)
Dr. Peter Reiß
Regionales Rechenzentrum Erlangen (RRZE)
Abteilung Entwicklung, Integration, Verfahren (RRZE)
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