Im dritten Quartal des Jahres 2019 wurde ein E-Mail-Dienst für Alumni und „Forscher-Alumni“ der FAU eingerichtet, ein Service, der schon seit Jahren immer wieder zur Diskussion stand, aber wegen der damit verbundenen Problematik, in den Status eines Providers mit all seinen Implikationen zu gelangen, seitens des RRZE bislang abgelehnt werden musste. (BI96, Dr. R. Fischer)
Um die Versorgung dieses Personenkreises nun dennoch auf rechtlich sicherer Basis zu ermöglichen, wurde die Grundordnung der FAU durch die Änderungssatzung vom 25. Januar 2019 dahingehend angepasst, dass „ehemalige Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, die an der FAU einen Studienabschluss oder akademischen Grad erworben haben (Alumni)“, nunmehr „Mitglieder der Universität“ sind. Gleiches gilt für sogenannte „Forscher-Alumni“, also Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die „auf einer fortgeschrittenen Karrierestufe an der FAU für mindestens drei Monate geforscht“ und ihre wissenschaftliche Laufbahn danach an einem anderen Ort* fortgesetzt haben. Wie unter www.fau.de/alumni beschrieben, können sich diese Alumni im FAU-Community-Portal als solche registrieren und dann über einen Workflow ein E-Mail-Postfach beantragen, für das 1 GB an Speicherplatzkontingent kostenfrei zur Verfügung steht. Das Kontingent für den E-Mail-Dienst für Alumni ist im Gegensatz zu dem des FAUMail-Dienstes für FAU-Beschäftigte nicht kostenpflichtig erweiterbar. Die Anträge werden von der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) geprüft, über welche auch eigene Hardware für die E-Mail-Server beschafft wurde. Die Software-Ausstattung basiert weitgehend auf den bewährten Komponenten des FAUMail-Dienstes (Mail-Relay: Postfix, Message Store / IMAP-Server: Dovecot, Webmail-Interface: Roundcube).
Das Angebot des Alumni-Managements der FAU an die oben beschriebene Zielgruppe, der Verbundenheit mit der FAU durch eine Alumni-Registrierung und eine E-Mail-Adresse der Form vorname.nachname@alumni.fau.de Ausdruck zu verleihen, stößt bisher auf eher verhaltene Resonanz. Bis Mitte 2020 waren lediglich rund 120 Alumni-Postfächer beantragt und freigeschaltet worden.
* Anmerkung:
§17c Absatz 3 enthält auch in der aktuellen Fassung die Formulierung „in einem anderen Land“ (vgl. www.fau.de/files/2020/05/grundordnung_29-mai2020.pdf). Die Webseite www.fau.de/alumni/forscher-alumni des Alumni-Managements der FAU verallgemeinert dies aber wie im Text formuliert. Unter www.fau.de/alumni/das-fau-netzwerk/benefits-fuer-mitglieder/#collapse_1 wird die Formulierung „international mobil“ als Voraussetzung genannt.
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