E-Rechnungen: Empfang per E-Mail

Seit diesem Frühjahr muss die FAU laut Gesetzgeber E-Rechnungen annehmen können. Am RRZE gingen in den vergangenen Monaten die technischen Vorarbeiten weiter. In einer ersten Phase stellt die FAU nun E-Rechnungen intern über Exchange-Shared-Mailboxen menschenlesbar zur Verfügung. Der Zugriff auf diese Shared-Mailboxen ist auch von anderen Mailclients möglich. Sobald Sie Zugriff auf mindestens eine E-Rechnungsmailbox haben, finden Sie in der Self-Service-Oberfläche des IdM-Portals den Eintrag „Postfach E-Rechnung“. Bei einem Klick auf die Lupe vor der Kennung unmittelbar unter der Überschrift werden Ihnen sowohl direkte Weblinks auf die Mailbox angezeigt als auch Verweise auf Anleitungen zum Zugriff mit anderen verbreiteten E-Mail-Clients. Exchange-Nutzer finden in der Regel die E-Rechnungsmailbox automatisch als zusätzliches E-Mail-Konto in ihrem Outlook.

Verfahrensbeschreibung

Seit 17. April 2020 ist auch die FAU gemäß des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und revisionssicher abzulegen. Bei E-Rechnungen handelt es sich nicht um eingescannte Papier-Rechnungen, die per E -Mail versendet werden, sondern um Rechnungen im E-Rechnungsformat ZUGFeRD ab Version 2.0.

Details und ein Rundschreiben des Kanzlers der FAU finden Sie im FSV-Blog unter: blogs.fau.de/fsv/2020/04/elektronische-rechnungen-an-der-fau-verfahrensbeschreibung/. Hinweis: Um den Blogbeitrag lesen zu können, müssen Sie sich mit Ihrer IdM-Kennung anmelden.