Ab Frühjahr 2020 muss die FAU, laut Gesetzgeber, E-Rechnungen annehmen können. Am RRZE gingen in den vergangenen Monaten Abstimmungen und technische Vorarbeiten weiter. Der Fokus lag dabei auf dem Enterprise-Content-Management-System, das künftig die technische Basis für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen bildet. Pünktlich zu Beginn des kommenden Jahres wird eine rechtlich konforme Lösung in Betrieb gehen, die dann kontinuierlich weiter ausgebaut werden kann.
Detaillierte Informationen zum Thema E-Rechnung gingen den Einrichtungen über ein Rundschreiben der zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) im Herbst zu.
Update zu den Rechtestellen
Aus organisatorischen Gründen musste die FSV-Berechtigungsstruktur für das Referat F 3 dringend überarbeitet werden. Im Zuge dessen, konnte ab Mitte Juli das komplette Referat als erste Einrichtung auf Rechtestellen umgestellt werden. Begleitend dazu wurden FAQs und Anleitungen angepasst beziehungsweise zum Teil neu geschrieben. Auch mit der Umstellung weiterer Einrichtungen wurde begonnen.
Da die Umsetzung auf organisatorischem und technischem Gebiet unerwartet große Herausforderungen stellte, ist es umso erfreulicher, dass das langjährige Projekt jetzt auf die Zielgerade einbiegen kann und künftig klarere Berechtigungsstrukturen in der Buchhaltung und eine schnellere Pflege durch das Referat H 4 ermöglicht. Bis zur Einführung der E-Rechnung im April 2020 muss die Umstellung der Berechtigungen FAU-weit erfolgt sein.
Nachrichten zu FSV jetzt auch im Blog
Alle Rundmails des Referates H 4 und des RRZE zum Betrieb von HIS-FSV an der FAU sind ab sofort zusätzlich auch in einem Blog unter blogs.fau.de/fsv/ zu finden. Zugriff erhalten alle Beschäftigten der FAU, die eine RV-Kennung für die Nutzung von HIS-FSV haben. Das Login am FSV-Blog erfolgt aber mit der jeweiligen eigenen IdM-Kennung! (BI95, BR)
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