Ressourcenverfahren der FAU: Eine Kennung, eine Person

Seit vielen Jahren gilt die Regel, dass der Zugang zu EDV-Systemen der FAU persönlich gewährt wird, das heißt jeder Benutzer erhält ein eigenes Passwort, das nur von ihm benutzt werden darf. Auch bei FSV gibt es hier keine Ausnahme.

Bitte geben Sie deshalb das Passwort Ihrer persönlichen RV-Kennung oder Ihrer IdM-Kennung unter keinen Umständen an eine andere Person weiter — auch nicht, wenn diese Person der eigenen Einrichtung angehört oder EDV-Betreuer ist. Die Weitergabe ist in jedem Fall untersagt! Ihre Zugangsdaten benötigen nur Sie persönlich!

Alle FSV-Berechtigten erhalten nach Antragstellung einen Zugang zum Buchhaltungssystem. Vor der Gewährung des Zugangs muss jedoch zwingend eine Reihe von Prüfungen und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Antragsformulare finden Sie im Verwaltungshandbuch der FAU.

In eiligen Fällen sind Kassenanweisungen jederzeit per Papierformular möglich. Vorlagen hierfür finden sich ebenfalls im Verwaltungshandbuch der FAU. Die Mitarbeiter des Referates H4 sind beim Ausfüllen gerne behilflich. (BI95, BR)

Weitere Informationen

HIS-FSV an der FAU
fsv.fau.de

Formulare und Anträge
www.verwaltung.zuv.fau.de/verwaltung/haushalts-und-kassenangelegenheiten-inventarisierung/finanzbuchhaltung-kassenwesen/ → HIS-FSV → Papierbucher

Ressourcenverfahren (RV)

Entwicklung, Integration, Verfahren