Software für die FAU und die RRZE-Regionalpartner
Das RRZE beschafft Software für die FAU und die Hochschulen der Region. Die Stabsstelle Softwarebeschaffung trägt maßgeblich dazu bei, dass das RRZE die für Verwaltung, Forschung und Lehre an der FAU und zum Teil im Regionalbereich benötigte Software bereitstellen kann.
Software für Beschäftigte zur dienstlichen Nutzung
Software wird zum dienstlichen Einsatz in Verwaltung, Forschung und Lehre beschafft und soweit möglich in der Region weitergegeben. Die Software darf grundsätzlich nur zur dienstlichen Nutzung auf Hochschulrechnern – und nur von wissenschaftlich Beschäftigten im Rahmen eines ggf. vorhandenen Zweitnutzungsrechts (sog. Home Use) auf privaten Rechnern – eingesetzt werden. Unter Software für Beschäftigte sind die Software-Preisliste, der Software-Bestellprozess sowie die Nutzungsbedingungen und Bezugsmodalitäten zu finden.
Software mit Home Use-Recht für Studierende und Beschäftigte
Einige Lizenzverträge erlauben für universitäre Lehr-, Lern- und Forschungszwecke die Nutzung der Software auf den privaten Geräten der Studierenden und über ein ggf. vorhandenes dienstliches Zweitnutzungsrecht (sog. Home Use) der wissenschaftlich Beschäftigten der FAU und teilweise auch der Angehörigen der durch das RRZE versorgten Regionalpartner-Hochschulen.
Support für Software durch das RRZE
Alle wichtigen Informationen rund um Software sind im Abschnitt Fragen und Antworten zu Software gesammelt. Außerdem gibt es ausführliche Hilfen und Dokumentationen zu vielen Softwareprodukten.
- Unter anleitungen.rrze.fau.de/software sind Bedienungsanleitungen und Tipps zu ausgewählten Software-Produkten zu finden.
- Die Softwarekataloge für Studierende und Beschäftigte verweisen auf die unbedingt einzuhaltenden Nutzungsbedingungen.
Leitfaden für das korrekte Lizenzieren von Software
Wenn universitäre Einrichtungen der FAU oder der Regionalpartner-Hochschulen lizenzpflichtige – oder besser: proprietäre Software einsetzen, dann müssen sie prüfen, ob die FAU bereits einen Lizenzvertrag zu dem Produkt abgeschlossen hat. Wenn kein zentrales Angebot vorhanden ist und Einrichtungen außerhalb von Campus- oder Rahmenverträgen Software selbst beschaffen oder installieren, dann sollten sie mit den Grundlagen im Umgang mit Lizenzen vertraut sein, damit sie korrekt lizenzieren, richtig beschaffen und lizenzrechtlich konform nutzen.